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Was kommt zum Kaufpreis noch dazu?
Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Notar und Grundbuch: die Kaufnebenkosten unterscheiden sich vor allem nach Bundesland. Eigene Werte eintragen genügt für eine erste Orientierung, teilbar als Link.
Zweiter Rechner dieses Dossiers
Kaufnebenkosten-Rechner
Grunderwerbsteuer, Maklerprovision sowie Notar- und Grundbuchkosten unterscheiden sich je nach Bundesland und Vereinbarung deutlich. Eigene Werte eintragen genügt für eine erste Orientierung.
Deine Kaufnebenkosten
- Grunderwerbsteuer
- 15.750 €
- Maklerkosten
- 16.065 €
- Notar & Grundbuch
- 9.000 €
- Kaufnebenkosten gesamt einmalig
- 40.815 €
- davon in Prozent vom Kaufpreis
- 9,07 %
Bei 450.000 € Kaufpreis in Berlin (6 % Grunderwerbsteuer), 3,57 % Maklerprovision und 2 % für Notar und Grundbuch ergeben sich 40.815 € Kaufnebenkosten.
Annahmen, Formeln und Grunderwerbsteuersätze je Bundesland
Die Kaufnebenkosten setzen sich aus drei getrennt berechneten Anteilen zusammen. Renovierung, Umzug, Gutachten, laufende Eigentümerkosten sowie zusätzliche Notar- und Grundbuchgebühren für eine finanzierende Grundschuld sind nicht enthalten.
- Grunderwerbsteuer = Kaufpreis × Grunderwerbsteuersatz des Bundeslands ÷ 100
- Maklerkosten = Kaufpreis × Maklerprovision ÷ 100
- Notar & Grundbuch = Kaufpreis × Notar/Grundbuch-Satz ÷ 100
- Kaufnebenkosten gesamt = Grunderwerbsteuer + Maklerkosten + Notar & Grundbuch
Grunderwerbsteuersätze je Bundesland (Stand 07/2026, gerundet auf die üblichen Landeswerte nach den jeweiligen Landes-Grunderwerbsteuergesetzen gemäß § 11 GrEStG-Rahmen; Sachsen seit 1.1.2023 von 3,5 auf 5,5 Prozent angehoben, Thüringen seit 1.1.2024 von 6,5 auf 5,0 Prozent gesenkt):
| Bundesland | Satz |
|---|---|
| Baden-Württemberg | 5 % |
| Bayern | 3,5 % |
| Berlin | 6 % |
| Brandenburg | 6,5 % |
| Bremen | 5 % |
| Hamburg | 5,5 % |
| Hessen | 6 % |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6 % |
| Niedersachsen | 5 % |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % |
| Rheinland-Pfalz | 5 % |
| Saarland | 6,5 % |
| Sachsen | 5,5 % |
| Sachsen-Anhalt | 5 % |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % |
| Thüringen | 5 % |
Richtwert, ohne Gewähr. Der verbindliche Steuerbescheid kommt vom zuständigen Finanzamt, die tatsächliche Maklerprovision aus dem Maklervertrag und die Notar-/Grundbuchgebühren aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Vor dem Notartermin lohnt sich eine Prüfung der aktuellen Werte für das konkrete Bundesland.